← Alle BMF-Richtlinien

Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 20.03.2014 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %
Historische Fassung vom 20.03.2014. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

9.4.7 Auslandspensionen 687 Firmenpensionen, die ein Arbeitnehmer von seinem ehemaligen ausländischen Arbeitgeber erhält, fallen unter . Pensionen aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung sind gemäß nur dann Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wenn sie Pensionen aus einer gesetzlichen (inländischen) Sozialversicherung entsprechen. Bei der Besteuerung dieser Pensionen sind bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten.