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Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 20.03.2014 · Quelle: Findok

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Historische Fassung vom 20.03.2014. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

33a.6 Berechnung der Steuer 1241l Die Einkommensteuer ist bei beschränkter Steuerpflicht gemäß zu berechnen. Folgende Absetzbeträge können nur bei Einkünften zur Anwendung kommen, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen, und bleiben im Falle einer Veranlagung erhalten (): Verkehrsabsetzbetrag (, Rz 805 bis 808) Arbeitnehmerabsetzbetrag (, Rz 805 bis 808) Pensionistenabsetzbetrag (, Rz 809 bis 810) Der Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag, der Kinderabsetzbetrag und der Unterhaltsabsetzbetrag stehen beschränkt Steuerpflichtigen nicht zu. 1241m Im Falle einer Antragsveranlagung ist anzuwenden, dh. vor Berechnung der Einkommensteuer gemäß wird dem Einkommen ein Betrag von 9.000 Euro (bis 2008 8.000 Euro) hinzugerechnet.