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Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 20.03.2014 · Quelle: Findok

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Historische Fassung vom 20.03.2014. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

41.15 Umstieg von der Pensionsvorsorge gemäß auf die Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988 1399 Nach dem 31. Dezember 2005 entfällt die Prämienbegünstigung für Pensionsinvestmentfonds. Ab 1. Jänner 2006 können Anteile an Pensionsinvestmentfonds ohne Nachversteuerung und Prämienrückzahlung aufgelöst (rückgekauft) werden. Vor dem 31. Dezember 2005 kann eine steuerneutrale Übertragung auf eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß erfolgen. Der Übertragungsbetrag vermittelt in diesem Fall keinen Prämienanspruch. Eine Übertragung der angesparten Beträge in eine Pensionszusatzversicherung gemäß ist immer zulässig. 1400 Bei einem Umstieg liegt ein neuer Vertrag vor. Die unwiderrufliche Verpflichtung, für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Beginn der Einzahlung auf eine Rückzahlung der geleisteten Beiträge (Kapital, Zinsen und Prämie) zu verzichten, beginnt daher neu zu laufen. Ebenso beginnt die 10-Jahresfrist für einen Vertrag nach neu zu laufen, wenn in diesen ein Vertrag nach "eingebracht" wird. Angesichts der letztmaligen Möglichkeit der Übertragung von Pensionsinvestmentfonds im Sinne des in eine Zukunftsvorsorgeeinrichtung gemäß im Jahr 2004 gilt folgende Übergangsregelung: Werden im Jahr 2003 Beiträge in eine Zukunftsvorsorgeeinrichtung gemäß geleistet und wird im Jahr 2004 das Guthaben aus einem bestehenden Pensionsinvestmentfonds gemäß übertragen, beginnt die 10-Jahresfrist für die bereits bestehende Zukunftsvorsorgeeinrichtung nicht neu zu laufen.