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Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 20.03.2014 · Quelle: Findok

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Historische Fassung vom 20.03.2014. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

11 STEUERSÄTZE UND STEUERABSETZBETRÄGE () 11.1 Steuersätze () 767 Die Einkommensteuer beträgt jährlich Bei einem Einkommen von Einkommensteuer Steuersatz 11.000 Euro und darunter 0 Euro 0% 25.000 Euro 5.110 Euro 20,44% 60.000 Euro 20.235 Euro 33,73% Das 60.000 Euro übersteigende Einkommen wird mit 50% besteuert. Bei einem Einkommen von mehr als 11.000 Euro ist die Einkommensteuer wie folgt zu berechnen: Einkommen Einkommensteuer in Euro über 11.000 Euro bis 25.000 Euro (Einkommen - 11.000) × 5.110 14.000 über 25.000 Euro bis 60.000 Euro (Einkommen - 25.000) × 15.125 35.000 + 5.110 über 60.000 Euro (Einkommen - 60.000) × 0,5 + 20.235