2. Verfahren Die in der Arbeitsrichtlinie MO-8400 enthaltenen Bestimmungen betreffend die Abwicklung des Verfahrens bei der Ausfuhr- bzw. Ausgangszollstelle, die Kontrollmaßnahmen und die Aufteilung der erforderlichen Formulare sind als allgemeine Erstattungsvoraussetzung zu sehen. Die nachfolgenden Abschnitte sind zusätzlich zu beachten:
