2.1. Ausfuhranmeldung mit Erstattungswaren (1) Die Ausfuhranmeldung mit Erstattungswaren hat unter anderem folgende zusätzliche Angaben zu enthalten: Feld 31: - Die gegebenenfalls vereinfachte Bezeichnung der Erzeugnisse nach der Erstattungsnomenklatur. - Bei Verschnittweinen ist die Angabe von Art, Herkunft und Anteil der Ausgangsweine erforderlich (ACHTUNG: bei Verschnittweinen ist für jeden Ausgangswein und für den Verschnittwein selbst, je eine Analysenbescheinigung vorzulegen). Feld 44: - Art, Nummer und das Datum der Begleitpapiere, der Analysenbescheinigung und des gegebenenfalls getrennt vorgelegten Weinverkosterzertifikats. Feld 47: - Anzahl der Hektoliter
