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Arbeitsrichtlinie "Ausfuhrerstattung Wein" (MO-8405)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 29.11.2007 · Quelle: Findok

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  1.4.5. Alkoholgehalte (1) Der vorhandene Alkoholgehalt (in % vol) ist die Volumeneinheit reinen Alkohols, die bei einer Temperatur von 20° C in 100 Volumeneinheiten des Erzeugnisses enthalten ist. (2) Der potenzielle Alkoholgehalt (in % vol) ist die Volumeneinheit reinen Alkohols bei einer Temperatur von 20° C, die durch vollständiges Vergären des in 100 Volumeneinheiten des Erzeugnisses enthaltenen Zucker gebildet werden kann. (3) Der Gesamtalkoholgehalt (in % vol) ist die Summe des vorhandenen und des potenzielle Alkoholgehalts.