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Arbeitsrichtlinie "Ausfuhrerstattung Wein" (MO-8405)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 29.11.2007 · Quelle: Findok

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  1.4. Begriffsbestimmungen Die unter Abschnitt 1 dieser Arbeitsrichtlinie angeführten erstattungsfähigen Erzeugnisse müssen den jeweiligen in der VO (EG) Nr. 1493/99 angeführten Begriffsbestimmungen entsprechen.