BMF-Richtlinien · Fassung vom 29.11.2007 · Quelle: Findok
1.4. Begriffsbestimmungen Die unter Abschnitt 1 dieser Arbeitsrichtlinie angeführten erstattungsfähigen Erzeugnisse müssen den jeweiligen in der VO (EG) Nr. 1493/99 angeführten Begriffsbestimmungen entsprechen.