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Arbeitsrichtlinie "Ausfuhrerstattung Wein" (MO-8405)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 29.11.2007 · Quelle: Findok

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  2. Verfahren Die in der Arbeitsrichtlinie MO-8400 enthaltenen Bestimmungen betreffend die Abwicklung des Verfahrens bei der Ausfuhr- bzw. Ausgangszollstelle, die Kontrollmaßnahmen und die Aufteilung der erforderlichen Formulare sind als allgemeine Erstattungsvoraussetzung zu sehen. Die nachfolgenden Abschnitte sind zusätzlich zu beachten: