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Arbeitsrichtlinie Produktpiraterie (VB-0730)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.03.2007 · Quelle: Findok

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2.3. Meldungen an die Kommission Das Competence Center Gewerblicher Rechtsschutz beim Zollamt Klagenfurt Villach hat ferner die gemäß Artikel 8 Abs. 2 PPV-DV 2004 zum Ende jedes Kalenderjahres zu erstellende Aufstellung aller schriftlichen Anträge gemäß Artikel 5 Abs. 1 und 4 PPV 2004 und das gemäß Artikel 8 Abs. 3 PPV-DV 2004 zum Ende jedes Quartals zu erstellende Verzeichnis aller Fälle, in denen die Überlassung von Waren ausgesetzt wurde oder in denen Waren zurückbehalten wurden, zu erstellen und im Wege des Bundesministeriums für Finanzen, Abteilung IV/8, der Kommission zu übermitteln.