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Strafbestimmungen im Außenhandelsrecht (AH-1130)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 26.03.2007 · Quelle: Findok

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  3.1.1.3. Unregelmäßigkeiten bei Importzertifikaten (§ 41 Abs. 1 Z 3 lit a - d) (a) Erschleichen der Ausstellung eines Importzertifikats gemäß § 19 durch unrichtige oder unvollständige Angaben (b) Hintanhalten durch unrichtige oder unvollständige Angaben der Vorschreibung einer Auflage gemäß § 19 Abs. 2 oder gemäß § 31 Abs. 2, oder eines Widerrufs gemäß § 31 Abs. 2. (c) Weiterverwendung eines Importzertifikats entgegen einem Widerruf gemäß § 31 Abs. 2. (d) Entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung oder Übernahme eines Importzertifikat zur Verwendung durch einen Nichtberechtigten. 3.1.1.4. Kein verantwortlicher Beauftragter Keine Bestellung entgegen einer Vorschreibung gemäß § 26 Abs. 1 eines verantwortlichen Beauftragten. (§ 41 Abs. 2 Z 2) 3.1.1.5. Zuwiderhandeln gegen Betretungserlaubnis- und Auskunftspflichten Zuwiderhandeln gegen eine der im § 32 Abs. 6 genannten Verpflichtungen. (§ 41 Abs. 2 Z 3) 3.1.1.6. Verletzung von Aufzeichnungs-, Aufbewahrungspflichten Verletzung der Aufzeichnungspflicht gemäß § 35 Abs. 1 oder der Aufbewahrungspflicht gemäß § 35 Abs. 3. (§ 41 Abs. 2 Z 4) 3.1.1.7. Erschleichen von Feststellungsbescheiden Erschleichen durch unrichtige oder unvollständige Angaben einen Feststellungsbescheid gemäß § 21 über das Nichtbestehen einer Meldepflicht gemäß § 9 Abs. 1 oder § 15 Abs. 1, auf Grund einer Verordnung gemäß § 8 oder auf Grund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Gemeinschaft im Sinne von § 1 Z 15 lit. a oder b. (§ 41 Abs. 2 Z 5).