1.1.9. Übernahme / Überlassung von Bewilligungen Entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung oder Übernahme eines Bewilligungsbescheids zur Verwendung durch einen Nichtberechtigten. Diese Bestimmung gilt nur bei bewilligungspflichtigen Vorgängen im Sinne von Abs. A - D, F oder G. 1.1.10. Erschleichen einer Bewilligung, Hintanhalten der Festlegung einer Auflage Erschleichen einer Bewilligung durch unrichtige oder unvollständige Angaben oder Hintanhalten der Festlegung einer Auflage gemäß § 28, gemäß § 31 Abs. 2 oder auf Grund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Gemeinschaft im Sinne von § 1 Z 15 lit. a oder b oder den Widerruf der Bewilligung gemäß § 31 Abs. 2 oder auf Grund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Gemeinschaft im Sinne von § 1 Z 15 lit. a oder b. Diese Bestimmung gilt nur bei bewilligungspflichtigen Vorgängen im Sinne von Z 1 - 4, 6 oder 7. 1.1.11. Zuwiderhandlung gegen Verbote bei der Ein,- Aus-, Durchfuhr Zuwiderhandlung gegen ein Verbot gemäß § 6 Abs. 1, auf Grund einer Verordnung gemäß § 6 Abs. 2 oder einem Verbot der Ein-, Aus- oder Durchfuhr von Gütern auf Grund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Gemeinschaft im Sinne von § 1 Z 15 lit. a oder b. 1.1.12. Zuwiderhandlung gegen Untersagungsbescheid einem Untersagungsbescheid gemäß § 7 Abs. 3 Z 2 oder einer gemäß § 7 Abs. 3 Z 1 festgelegten Auflage zuwiderhandelt oder 1.1.13. Hintanhalten der Erlassung eines Untersagungsbescheides oder der Festlegung einer Auflage Hintanhalten der Erlassung eines Untersagungsbescheides gemäß § 7 Abs. 3 Z 2 oder der Festlegung einer Auflage gemäß § 7 Abs. 3 Z 1 durch unrichtige oder unvollständige Angaben.
