0. Einführung 0.1. Art der Maßnahme Strafsanktionen Ausfuhr Die Strafbestimmungen des AußHG 2005 dienen der Sanktionierung von Verstößen gegen unmittelbar anwendbares Recht der Europäischen Gemeinschaft sowie nationale Rechtsvorschriften. Hinweis: Dargestellt werden in der vorliegenden Zolldokumentation alle Strafbestimmungen des AußHG 2005, auch wenn sie nicht unmittelbar mit dem Warenverkehr in Zusammenhang stehen, da im Zuge von Prüfungsmaßnahmen auch die Erfüllung anderer Tatbestände als jener bei Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren hervorkommen können. Durchfuhr Siehe Ausfuhr. Einfuhr Siehe Ausfuhr. Vermittlung (Brokering) Siehe Ausfuhr. Hinweis: Neben den in dieser Arbeitsrichtlinie dargestellten Strafsanktionen sind solche auch im StGB für Massenvernichtungswaffen enthalten.
