1.1.18. Zuwiderhandlung gegen Untersagungsbescheid oder gegen eine Auflage Zuwiderhandlung gegen einen Untersagungsbescheid gemäß § 15 Abs. 4 oder eine gemäß § 15 Abs. 4 festgelegten Auflage. 1.1.19. Hintanhalten der Erlassung eines Untersagungsbescheides oder der Festlegung einer Auflage Hintanhalten der Erlassung eines Untersagungsbescheides oder der Festlegung einer Auflage gemäß § 15 Abs. 4 durch Unterlassung der in § 15 Abs. 1 vorgeschriebenen Meldung oder durch unrichtige oder unvollständige Angaben. 1.1.20. Umgehung einer Bewilligungspflicht durch Umrouten Umgehung einer Bewilligungspflicht oder eines Verbotes auf Grund dieses Bundesgesetzes oder auf Grund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Gemeinschaft im Sinne von § 1 Z 15 lit. a oder b durch Verbringung von Gütern zunächst in einen anderen EU-Mitgliedstaat oder durch Ausfuhr in einen Drittstaat, um die Güter in weiterer Folge in einen anderen Drittstaat zu verbringen oder verbringen zu lassen, für den eine Bewilligungspflicht oder ein Verbot auf Grund dieses Bundesgesetzes oder auf Grund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Gemeinschaft im Sinne von § 1 Z 15 lit. a oder b gilt.
