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Strafbestimmungen im Außenhandelsrecht (AH-1130)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 26.03.2007 · Quelle: Findok

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  1.1.14. Zuwiderhandlung gegen Untersagungsbescheid oder gegen eine Auflage Zuwiderhandlung gegen einen Untersagungsbescheid gemäß § 9 Abs. 4 oder einer gemäß § 9 Abs. 4 festgelegten Auflage. 1.1.15. Hintanhalten der Erlassung eines Untersagungsbescheides oder der Festlegung einer Auflage Hintanhalten der Erlassung eines Untersagungsbescheides oder der Festlegung einer Auflage gemäß § 9 Abs. 4 durch Unterlassung der in § 9 Abs. 1 vorgeschriebenen Meldung oder durch unrichtige oder unvollständige Angaben. 1.1.16. Entwickeln, Herstellen, Erwerben, Lagerung, Zurückbehalten oder Verwendung von Chemikalien Entwickeln, Herstellen, Erwerben, Lagerung, Zurückbehalten oder Verwendung entgegen dem Verbot gemäß § 13 Abs. 1 von Chemikalien, die in Liste 1 des Anhangs zu diesem Bundesgesetz angeführt sind. 1.1.17. Entwickeln, Herstellen, Lagerung, Erwerben, Zurückbehalten von Waren der Biotoxinkonvention Entwickeln, Herstellen, Lagerung, Erwerben, Zurückbehalten entgegen dem Verbot gemäß § 13 Abs. 2 der dort genannten Güter.