Historische Fassung vom 20.12.2012. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
13.1.4 Freibetragsbescheid 911e Eine Pflichtveranlagung ist weiters durchzuführen, wenn bei der laufenden Lohnverrechnung ein Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr gemäß § 63 Abs. 1 EStG 1988 berücksichtigt wurde (§ 41 Abs. 1 Z 4 EStG 1988). Siehe dazu auch Rz 1039.
