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Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 20.12.2012 · Quelle: Findok

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Historische Fassung vom 20.12.2012. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

39.2.4 Ermittlung der Prämie 1304 Die Bausparprämie wird jedes Jahr für das folgende Kalenderjahr (Prämienjahr) neu festgelegt. Berechnungsjahr ist jenes Jahr, in dem die Berechnung für das Folgejahr erfolgt. Die Berechnung erfolgt folgendermaßen: Es wird ein Durchschnitt der monatlichen Sekundärmarktrenditen anhand eines zwölfmonatigen Beobachtungszeitraumes ermittelt. Dieser Zeitraum umfasst die ersten drei Quartale des Berechnungsjahres sowie das letzte Quartal des vorhergehenden Kalenderjahres. Durch die monatlichen Sekundärmarktrenditen könnten sich Prämienschwankungen zwischen 1,5% und 4% ergeben (bis 31.3.2012 zwischen 3% und 8%). Der auf Grund des Beobachtungszeitraumes errechnete Prämiensatz wird vom Bundesminister für Finanzen bis zum 30. November eines jeden Berechnungsjahres festgesetzt und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht. Im Hinblick darauf, dass die Bausparprämie keiner Einkommensteuerpflicht, auch nicht der Kapitalertragsteuer bzw. Endbesteuerung unterliegt, wird an eine um 25% verminderte Sekundärmarktrendite also um die nach rechnerischem Abzug der Kapitalertragsteuer verbleibende Rendite angeknüpft. Nach Ermittlung des Nettodurchschnittswertes wird ein Faktor von 0,8 zugeschlagen. Der errechnete Prozentsatz wird halbiert und schließlich wird eine Auf- oder Abrundung auf einen halben Prozentpunkt nach kaufmännischen Rundungsgrundsätzen vorgenommen. Höhe der Bausparprämie: Jahr Prozentsatz Höchstbetrag Höchstprämie AÖF/BGBl. 2006 3% 1.000 Euro 30 Euro Nr. 247/2005 2007 3,5% 1.000 Euro 35 Euro Nr. 287/2006 2008 4% 1.000 Euro 40 Euro Nr. 232/2007 2009 4% 1.200 Euro 48 Euro Nr. 273/2008 2010 3,5% 1.200 Euro 42 Euro Nr. 252/2009 2011 3% 1.200 Euro 36 Euro Nr. 202/2010 2012 1,875% 1.200 Euro 22,50 Euro BGBl. I Nr. 22/2012 2013 1,5% 1.200 Euro 18 Euro Nr. 238/2012