Historische Fassung vom 20.12.2012. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
16.4 Steuerliche Behandlung von Kostenersätzen an Expatriates Zur vereinfachten steuerlichen Berücksichtigung bestimmter Werbungskosten und außergewöhnlicher Belastungen von Mitarbeitern von Konzernbetrieben, die nur vorübergehend in einem Dienstverhältnis zur österreichischen Konzerngesellschaft bzw. einer inländischen Betriebsstätte im Sinne des § 81 EStG 1988 (Expatriates) stehen, gilt Folgendes:
