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Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 20.12.2012 · Quelle: Findok

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Historische Fassung vom 20.12.2012. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

3.3.26 Auslandszulage (§ 3 Abs. 1 Z 24 EStG 1988) 107 Auslandszulagen, die nach den Bestimmungen Auslandszulagengesetzes (AuslZG), BGBl. I Nr. 66/1999, gezahlt werden, sind ohne Einschränkung steuerfrei. Das Ausmaß dieser Auslandszulage wird dem Ort und den Umständen des Auslandseinsatzes entsprechend bemessen.