Historische Fassung vom 20.12.2012. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
41.6 Versicherungssteuerbefreiung 1386 Prämien für Versicherungen im Rahmen der Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988 sind gemäß § 4 Abs. 1 Z 11 Versicherungssteuergesetz von der Versicherungssteuer befreit.
