Historische Fassung vom 20.12.2012. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
12.8.14 Geschäftsführerhaftung 896a Zahlungen, die aus Anlass einer Geschäftsführerhaftung (§ 9 BAO) angefallen sind, sind keine außergewöhnliche Belastung (betreffend Werbungskosten siehe Rz 366a).
