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Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 20.12.2012 · Quelle: Findok

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Historische Fassung vom 20.12.2012. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

7.5.4 Arbeitnehmerbeiträge zu Pensionskassen 494a Arbeitnehmerbeiträge zu Pensionskassen stellen insoweit Sonderausgaben dar, als für diese keine Prämien nach § 108a EStG 1988 in Anspruch genommen worden sind. Hinsichtlich der Beiträge zu ausländischen Pensionskassen, siehe Rz 682. 494b Pensionskassenbestätigungen zur Vorlage beim Wohnsitzfinanzamt dürfen nur hinsichtlich jener Arbeitnehmerbeiträge ausgestellt werden, für die keine Prämien nach § 108a EStG 1988 in Anspruch genommen worden sind.