Historische Fassung vom 20.12.2012. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
3.3.23 Unentgeltliche oder verbilligte Beförderung durch Beförderungsunternehmen (§ 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988) 103 Die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung der eigenen Arbeitnehmer von Beförderungsunternehmen sowie deren Angehörigen ist steuerfrei. 104 Unter Beförderungsunternehmen sind solche zu verstehen, die der gewerblichen Personenbeförderung dienen (zB ÖBB Personenverkehrs AG, ÖBB Produktions GmbH, Postbus AG, Straßenbahn, Autobusunternehmen, Luftverkehrsunternehmen).
