0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen 0.1.1. EU-Recht (1) Die Verordnung (EWG) Nr. 881/92 regelt den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt in der Gemeinschaft für Beförderungen aus oder nach einem EU-Mitgliedstaat oder durch einen oder mehrere EU-Mitgliedstaaten. Die Verordnung sieht eine Gemeinschaftslizenz vor, die den Transportunternehmer zur Ausübung des gewerblichen Güterkraftverkehrs zum grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der Gemeinschaft berechtigt. Sofern der Fahrer Angehöriger eines Drittstaats (mit Ausnahme eines EWR-Mitgliedstaats) ist, ist diese Gemeinschaftslizenz nur in Verbindung mit einer Fahrerbescheinigung gültig. Unter den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen auch die EWR-Mitgliedstaaten Liechtenstein, Norwegen und Island. (2) Mit Verordnung (EG) Nr. 3118/93 werden die Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Güterkraftverkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind, festgelegt. Dadurch werden die Beschränkungen für Erbringer von Dienstleistungen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder des Umstandes, dass sie in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll, niedergelassen sind, beseitigt.
