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Arbeitsrichtlinie Güterverkehr auf der Straße (GK-0500)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.05.2009 · Quelle: Findok

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2.3. Leerfahrten Leerfahrten sind grundsätzlich ebenso genehmigungspflichtig wie beladene Fahrten. Genehmigungsfrei sind lediglich folgende Leerfahrten: a) Leerfahrten im Zusammenhang mit befreiten Fahrten sowie b) Leerfahrten mit Fahrzeugen, die in folgenden Ländern beheimatet sind: Aserbaidschan Georgien Iran Russland Türkei.