2.3. Leerfahrten Leerfahrten sind grundsätzlich ebenso genehmigungspflichtig wie beladene Fahrten. Genehmigungsfrei sind lediglich folgende Leerfahrten: a) Leerfahrten im Zusammenhang mit befreiten Fahrten sowie b) Leerfahrten mit Fahrzeugen, die in folgenden Ländern beheimatet sind: Aserbaidschan Georgien Iran Russland Türkei.
