0.2. Mitwirkung der Zollorgane (1) Die Zollorgane haben gemäß § 21 GütbefG in Wahrnehmung der ihnen sonst obliegenden Aufgaben an der Vollziehung der Verordnung (EWG) Nr. 881/92 und der Verordnung (EG) Nr. 3118/93, des Güterbeförderungsgesetzes sowie von Abkommen über den grenzüberschreitenden Güterverkehr nach Maßgabe dieser Arbeitsrichtlinie mitzuwirken. Sie unterstehen dabei in fachlicher Hinsicht der jeweils zuständigen Behörde (Bezirksverwaltungsbehörde, Landeshauptmann, Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie). (2) Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung der in Abs. 1 angeführten Rechtsvorschriften sind durchzuführen im Zuge von mobilen Kontrollen sowie von Zollabfertigungen von unter Raumverschluss beförderten Warenladungen bei Innerlandszollstellen. Das GütbefG normiert kein Recht zur Anhaltung von Fahrzeugen. Die mobilen Kontrollen haben daher im Rahmen von Anhaltungen bzw. Kontrollen gemäß § 16 Abs. 3 bzw. § 22 Abs. 2 ZollR-DG zu erfolgen. (3) Bei Fehlen der erforderlichen Urkunden ist nach Abschnitt 3 vorzugehen. (4) Aus Gründen des rascheren Informationsflusses besteht gegen die Entgegennahme von direkten Weisungen im Gegenstand durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie kein Einwand. (5) Werden gegen die Verweigerung der Einreise oder gegen andere auf Grund dieser Arbeitsrichtlinie ergriffene Maßnahmen der Zollstellen Beschwerden, Einwendungen u. dgl. erhoben und treten im Zuge der Erledigung derartiger Anbringen Zweifelsfragen auf, die nicht ausreichend geklärt werden können, ist durch Rückfrage bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bzw. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie eine entsprechende Klärung herbeizuführen. (6) Zuständig für Fragen des Güterverkehrs auf der Straße ist das Bundesministerium für Verkehr,Innovation und TechnologieAbteilung II/ST6 (Gütertransport)Stubenring 11010 Wien. Als Ansprechpartner stehen zur Verfügung: Dr. Reinhard Rentmeister (Tel. 01/711 62 65 - 5505, Fax 01/711 62 65 - 5852) Fr. Martina Hubinger (Tel. 01/711 62 65 - 5859, Fax 01/711 62 65 - 5852) Fr. Annemarie Steinbacher (Tel. 01/711 62 65 - 5532, Fax 01/711 62 65 - 5852) Fr. Martina Pober (Tel. 01/711 62 65 - 5858, Fax 01/711 62 65 - 5852) Hr. Edwin Grundei (Tel. 01/711 62 65 - 5457, Fax 01/711 62 65 - 5852) Fr. Birgit Allram (Tel. 01/711 62 65 - 5851, Fax 01/711 62 65 - 5852)
