Historische Fassung vom 13.12.2018. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
39.10 Prämienstopp (§ 108 Abs. 10 EStG 1988) 1320 Der Bausparvertrag kann nicht mehr Grundlage für eine Steuererstattung bilden, wenn das Guthaben aus dem Bausparvertrag ganz oder zum Teil zurückgezahlt wurde, die Ansprüche aus dem Bausparvertrag als Sicherstellung dienen, nach Ablauf von sechs Jahren seit Vertragsabschluss in einem folgenden Kalenderjahr keine Steuer mehr zu erstatten war.
