Historische Fassung vom 13.12.2018. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
9.4.4 Bezüge aus Arbeitnehmerstiftungen, Unterstützungskassen und Betrieblichen Vorsorgekassen 683 Zuwendungen von Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11 EStG 1988 ("Arbeitnehmerförderungsstiftungen"), soweit sie als Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis anzusehen sind, sowie Bezüge und Vorteile aus Unterstützungs- und Betriebliche Vorsorgekassen stellen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar (siehe auch § 26 Z 8 EStG 1988, Rz 90a).
