Historische Fassung vom 13.12.2018. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
16.4 Steuerliche Behandlung von Kostenersätzen an Expatriates Bis 31.12.2015 können zur vereinfachten steuerlichen Berücksichtigung bestimmter Werbungskosten und außergewöhnlicher Belastungen von Mitarbeitern von Konzernbetrieben, die nur vorübergehend in einem Dienstverhältnis zur österreichischen Konzerngesellschaft bzw. einer inländischen Betriebsstätte im Sinne des § 81 EStG 1988 (Expatriates) stehen, die Rz 1038a bis 1038h angewendet werden.
