BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.09.2012 · Quelle: Findok
8.4. Merkblatt VV/AE "Verfahren" 8.4.1. Definition der Ausfuhrzollstelle Als zuständige Zollstelle wird der Ort angesehen, an dem die Erzeugnisse oder Waren für die Ausfuhr verladen werden.