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Arbeitsrichtlinie "Ausfuhrerstattung" (MO-8400)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.09.2012 · Quelle: Findok

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8.4.3. Verfahren Ausgangszollstelle Ausführer: Gestellung der Erzeugnisse Vorlage der Unterlagen (Kontrollexemplar T5Versandschein, Carnet-TIR oder ABD) Zollstelle: Formelle Prüfung der Unterlagen Eventuell Durchführung einer Substitutionskontrolle oder Verschlusskontrolle und entsprechende Dokumentation Überwachung des Austritts Bestätigung des Kontrollexemplars T5 und Weiterleitung an Zahlstelle