8.4.2. Verfahren Ausfuhrzollstelle Ausführer: Mitteilung der Ausfuhr der Erzeugnisse oder Waren mittels Pre-declaration, inklusive Verladebeginn und Ende (Ausnahme: verladen gestellte Erzeugnisse), Dokumentenmanagement Zollstelle: Annahme der Pre-declaration mit Bekanntgabe der CRN Mögliche Anordnung einer (anrechenbaren) Beschau Ausführer: Anschreibung der Erzeugnisse oder Waren in der Buchführung - mit gleichzeitiger Verknüpfung der Daten in der Buchhaltung vor dem genannten Verladebeginn Erstellen der Ausfuhranmeldung mit CRN Ergänzende Einzelanmeldung - Übermittlung der Ausfuhranmeldung an die zuständige Ausfuhrzollstelle Bereitstellen aller erforderlichen Unterlagen Rechnungen Herstellerklärungen Kontrollexemplare T5 Ausfuhrlizenzen mit Vorausfestsetzung der Erstattung, sofern erforderlich Sonstige Unterlagen Zollstelle: formelle und inhaltliche Prüfung der Ausfuhranmeldung Annahme der Anmeldung durch das elektronische System weiters Dokumentenmanagement Bei einer entsprechenden Anordnung - Durchführung der (anrechenbaren) Beschau Ausführer oder Zollstelle: Nämlichkeitssicherung Ex Lege oder Zollstelle: Überlassung der Erzeugnisse oder Waren für die Ausfuhr nach Generierung des Ausfuhrbegleitdokuments und Übermittlung an den Ausführer Ausführer: Ausdruck ABD´sÜbergabe der Ausfuhrdokumente an Frachtführer Übermittlung der ergänzenden Einzelanmeldung (= Ausfuhranmeldung mit Austrittsvermerken im Feld 44 = Erstattungsantrag) mit den sonstigen Unterlagen an die Ausfuhrzollstelle, Erstellung von Kopien der Ausfuhrlizenz für die Zahlstelle spätestens am dritten Arbeitstag nach Vorliegen des Austrittsvermerks Zollstelle: Kurzprüfung der Unterlagen Abschreibung der Ausfuhrlizenzen (bei Papierlizenzen) Aktualisieren der MO-Evidenz Übermittlung der Einzelanmeldung an die Zahlstelle
