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Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 20.07.2011 · Quelle: Findok

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Historische Fassung vom 20.07.2011. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

40.10 Prämienbegünstigter Pensionsinvestmentfonds (§ 108b EStG 1988) 1348 Ein prämienbegünstigter Pensionsinvestmentfonds liegt nur vor wenn der Fonds die Voraussetzungen des Abschnittes I. a (§§ 23a bis 23g) des Investmentfondsgesetzes 1993 (InvFG 1993), BGBl. Nr. 532/1993, erfüllt und mit der depotführenden Bank ein unwiderruflicher Auszahlungsplan nach § 23g Abs. 2 Z 2 InvFG 1993 abgeschlossen wird, der zum Anfallszeitpunkt eine Einmalprämie zu einer Pensionszusatzversicherung vorsieht. 1349 Da die Voraussetzungen des Abschnittes I. a des Investmentfondsgesetzes 1993 erfüllt sein müssen, sind ausländische Pensionsinvestmentfonds nicht begünstigt. In diesem Abschnitt ist zB geregelt, dass der Pensionsinvestmentfonds ausdrücklich als solcher bezeichnet sein muss, dass Ausschüttungen unzulässig sind, es sind strenge Veranlagungsvorschriften enthalten und weitere Anordnungen zu den Fondsbestimmungen und zum unwiderruflichen Auszahlungsplan.