Historische Fassung vom 20.07.2011. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
1.2 Unbeschränkte Steuerpflicht 1.2.1 Umfang 2 Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf das Welteinkommen. Einkünfte, die im Ausland vor der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich bezogen worden sind, scheiden für die Bemessung der unbeschränkten Einkommensteuer in Österreich aus (VwGH 10.2.1950, 1864/48; siehe EStR 2000 Rz 15 bis Rz 20).
