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Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 20.07.2011 · Quelle: Findok

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Historische Fassung vom 20.07.2011. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

40.4 Datenübermittlung (§ 108a Abs. 4 EStG 1988 und § 5 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988, BGBl. II Nr. 530/2003) 1335 Die Prämienanforderung hat im Wege von FinanzOnline zu erfolgen. Folgende Daten auf Grund der Abgabenerklärung sind mit der Anforderung zu übermitteln: Bezeichnung des Rechtsträgers Vertragsnummer Name des Abgabepflichtigen Sozialversicherungsnummer (Geburtsdatum) des Abgabepflichtigen Adresse des Abgabepflichtigen Bemessungsgrundlage für die Prämienbegünstigung Höhe der Prämie Datum der Unterschrift der Abgabenerklärung