Historische Fassung vom 20.07.2011. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
40.2 Art und Höhe der Förderung 40.2.1 Geförderte Leistungen 1326 Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung Arbeitnehmerbeiträge zu einer Pensionskasse Beiträge zu einer betrieblichen Kollektivversicherung im Sinne des § 18f Versicherungsaufsichtsgesetz Beiträge für die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung Der Erwerb von Anteilen an einem prämienbegünstigten Pensionsinvestmentfonds (PIF). Verträge können auch bei ausländischen Versicherungsunternehmen und ausländischen Pensionskassen abgeschlossen werden. Der Erwerb von Anteilen an ausländischen Pensionsinvestmentfonds ist hingegen nicht begünstigt (siehe Rz 1354).
