← Alle BMF-Richtlinien

Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 20.07.2011 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %
Historische Fassung vom 20.07.2011. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

40.2.2 Pauschale Förderung 1327 Die Erstattung der Prämie erfolgt mit einem Pauschbetrag, der sich nach dem Prozentsatz der im jeweiligen Kalenderjahr geleisteten Beiträge bemisst. Der Prozentsatz beträgt 5,5% zuzüglich des jeweiligen Prozentsatzes für die Bausparprämie des betreffenden Kalenderjahres. Für bis zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Vorsorgemodelle steht die Begünstigung auch nach dem 31. Dezember 2003 zu. Zusätzlich zu dieser Förderung kann auch die Förderung gemäß § 108g EStG 1988 (prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge) in Anspruch genommen werden.