Historische Fassung vom 20.07.2011. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
1.2.7 Wechsel unbeschränkte/beschränkte Steuerpflicht 13 Siehe EStR 2000 Rz 20. Bei unterjährigem Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht sowie in umgekehrten Fällen erstreckt sich die Durchführung der (Arbeitnehmer-)Veranlagung nur auf die im Zeitraum der unbeschränkten Steuerpflicht bezogenen Einkünfte. Bei einem Wechsel von der unbeschränkten Steuerpflicht in die beschränkte Steuerpflicht ist für steuerliche Belange aus der Zeit der unbeschränkten Steuerpflicht das seinerzeitige Wohnsitzfinanzamt zuständig.
