Historische Fassung vom 20.07.2011. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
11 STEUERSÄTZE UND STEUERABSETZBETRÄGE (§ 33 EStG 1988) 11.1 Steuersätze (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) 767 Die Einkommensteuer beträgt jährlich Bei einem Einkommen von Einkommensteuer Steuersatz 11.000 Euro und darunter 0 Euro 0% 25.000 Euro 5.110 Euro 20,44% 60.000 Euro 20.235 Euro 33,73% Das 60.000 Euro übersteigende Einkommen wird mit 50% besteuert. Bei einem Einkommen von mehr als 11.000 Euro ist die Einkommensteuer wie folgt zu berechnen: Einkommen Einkommensteuer in Euro über 11.000 Euro bis 25.000 Euro (Einkommen - 11.000) × 5.110 14.000 über 25.000 Euro bis 60.000 Euro (Einkommen - 25.000) × 15.125 35.000 + 5.110 über 60.000 Euro (Einkommen - 60.000) × 0,5 + 20.235
