Historische Fassung vom 14.12.2009. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
40.4 Datenübermittlung (§ 108a Abs. 4 EStG 1988 und § 5 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988, BGBl. II Nr. 530/2003) 1335 Die Prämienanforderung hat im Wege von FinanzOnline zu erfolgen. Folgende Daten auf Grund der Abgabenerklärung sind mit der Anforderung zu übermitteln: Bezeichnung des Rechtsträgers Vertragsnummer Name des Abgabepflichtigen Sozialversicherungsnummer (Geburtsdatum) des Abgabepflichtigen Adresse des Abgabepflichtigen Bemessungsgrundlage für die Prämienbegünstigung Höhe der Prämie Datum der Unterschrift der Abgabenerklärung
