Historische Fassung vom 14.12.2009. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
3.3.23 Unentgeltliche oder verbilligte Beförderung durch Beförderungsunternehmen (§ 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988) 103 Die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung der eigenen Arbeitnehmer von Beförderungsunternehmen sowie deren Angehörigen ist steuerfrei. 104 Unter Beförderungsunternehmen sind solche zu verstehen, die der gewerblichen Personenbeförderung dienen (zB Bundesbahn, Postbus AG, Straßenbahn, Autobusunternehmen, Luftverkehrsunternehmen).
