Historische Fassung vom 14.12.2009. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
31.6 Lohnzettel bei ganzjährigem Karenzurlaub 1231 Bei ganzjährigem Karenzurlaub liegt während des gesamten Jahres kein Aufwand für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vor, sodass eine pauschalierte Abgeltung eines derartigen Aufwandes im Wege des Pendlerpauschales nicht in Betracht kommt. Eine Lohnzettelausstellung nur auf Grund des Pendlerpauschales hat daher zu unterbleiben.
