Historische Fassung vom 14.12.2009. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
39.8 Rückforderungsansprüche (§ 108 Abs. 8 EStG 1988) 1318 Die Einkommensteuer(Lohnsteuer)erstattungen und die rückerstatteten Prämien gelten als Abgaben im Sinne des § 3 Bundesabgabenordnung. Die Rückforderung der Bausparprämien erfolgt mittels Bescheid.
