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Einkommensteuerrichtlinien 2000 (EStR 2000)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 11.12.2009 · Quelle: Findok

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Historische Fassung vom 11.12.2009. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

Waffen 1695 Siehe Rz 4755, Stichwort "Waffen". Wecker 1696 Siehe Rz 4756, Stichwort "Wecker". Werbung 1697 Die Kosten der betrieblich veranlassten Werbung sind abzugsfähig (zB Fernsehspots, Einschaltung in Tageszeitungen). Zur Bewirtung siehe Rz 4808 ff, zu Werbegeschenken siehe Stichwort "Geschenke" (Rz 1548). Wertsicherungsbeträge 1698 Wertsicherungsbeträge sind Betriebsausgaben, so weit sie mit betrieblich veranlassten Krediten zusammenhängen (VwGH 13.5.1986, 83/14/0089: keine nachträglichen Anschaffungskosten). Wettbewerbsverbot, vertragliches 1699 Zahlungen wegen Übertretung eines vertraglich eingeräumten Wettbewerbsverbotes sind als betrieblich veranlasste Schadenersatzleistung abzugsfähig (siehe auch Rz 1649). Wiederaufforstung 1700 Siehe Rz 1407 ff. Wohnsitz 1701 Die Begründung eines Wohnsitzes in unüblicher Entfernung vom Schwerpunkt der Tätigkeit kann nicht zu einkunftsmindernden Ausgaben führen (VwGH 25.11.1986, 86/14/0065). Wohnung 1702 Eigene Wohnung: Die Aufwendungen betreffend die Wohnung des Betriebsinhabers (oder Mitunternehmers) sind Kosten der Lebensführung (VwGH 17.6.1992, 90/13/0158). Dienstwohnung für Betriebsangehörige: Betrieblich veranlasst ist der Aufwand für eine Dienstwohnung, wenn die Wohnung objektiv dem Betrieb dient, dh. für die Einräumung des Wohnrechtes überwiegend betriebliche Gründe maßgebend sind. Zur Überlassung einer Dienstwohnung an Angehörige siehe Rz 1161 ff. Reisewohnung: Die Kosten einer kleinen Wohnung, die auf betrieblichen Reisen als Unterkunft dient, können ausnahmsweise betrieblich veranlasst sein, wenn eine Privatnutzung ausgeschlossen ist und Hotelkosten auf längere Sicht noch viel teurer kämen (vgl. VwGH 12.12.1978, 2575/76; VwGH 16.9.1986, 86/14/0017). Zweitwohnung: Kosten für eine Wohnung am Betriebsort sind abzugsfähig, wenn es sich um einen berufsbedingten Doppelwohnsitz handelt, nicht aber, wenn die weit entfernte Privatwohnung aus privaten Gründen weiter unterhalten wird (VwGH 15.2.1977, 1602/76). Siehe dazu auch LStR 2002 Rz 341 bis 352 (zur doppelten Haushaltsführung). Wunschkennzeichen 1703 Ein Wunschkennzeichen ist abzugsfähig, wenn der Werbezweck eindeutig im Vordergrund steht, zB bei Ausstattung des gesamten Fuhrparks mit einer für einen Dritten verständlichen Kennzeichnung, nicht jedoch, wenn das Kennzeichen nur am Fahrzeug des Firmeninhabers selbst angebracht wird. Zahnreparaturkosten 1704 Siehe Rz 4757, Stichwort "Zahnreparaturkosten". Zeitschriften, Zeitungen 1705 Siehe "Fachbücher", "Fachliteratur", "Fachzeitschriften" (Rz 1525). Zinsen 1706 Siehe Rz 1421 ff. Zuwendungen 1707 Siehe "Spenden" (Rz 1642), "Sponsorzahlung" (Rz 1643). Zwangsräumung 1708 Die Aufwendungen zur Abwendung nachteiliger Folgen einer zwangsweisen Räumung des Geschäftslokales sind abzugsfähig (VwGH 7.6.1957, 0458/55). Randzahlen 1709 bis 2100: derzeit frei