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Einkommensteuerrichtlinien 2000 (EStR 2000)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 11.12.2009 · Quelle: Findok

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Historische Fassung vom 11.12.2009. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

Garantievertrag 6841 Eine Entschädigung gemäß § 32 EStG 1988 liegt vor, wenn einem Steuerpflichtigen wegen eines Garantievertrages jene Zinsen ersetzt werden, die ihm entgangen sind, weil er wegen Fehlens der ihm garantierten Voraussetzungen für eine Steuerbegünstigung höhere Steuerbeträge zu zahlen hatte (VwGH 22.9.1982, 81/13/0007; VwGH 15.12.1982, 81/13/0025; VwGH 15.12.1982, 81/13/0064). Geländeänderung 6842 Wird für die Duldung von Geländeänderungen und Wegerrichtungen ein Entgelt geleistet, ist dieses nicht unter § 32 Z 1 EStG 1988 zu subsumieren (VwGH 19.9.1989, 89/14/0107). Gemeinderat 6843 Siehe unter "Zuwendungen" (Rz 6888). Geschäftsbeeinträchtigungen 6844 Kommt es auf Grund von U-Bahnbauarbeiten zu Geschäftsbeeinträchtigungen und werden dafür Zahlungen gewährt, sind diese unter § 32 Z 1 lit. a EStG 1988 zu subsumieren. Gewerbeberechtigung 6845 Siehe unter "Abfindung" (Rz 6822). Gewinnbeteiligung 6846 Wird die Gewinnverteilung zwischen Mitunternehmern an die Leistungen der einzelnen Mitunternehmer angepasst, ist in der Erhöhung der Gewinnbeteiligung eines Mitunternehmers keine Entschädigung für den "Schaden", der in der bisher zu geringen Gewinnbeteiligung begründet ist, zu erblicken. Gewinnverteilung 6847 Siehe unter "Gewinnbeteiligung" (Rz 6846). Handelsvertreter 6848 Zahlungen zur Abgeltung seines Ausgleichsanspruches (§ 24 HVertrG 1993) stellen einen Ausgleich für künftig (nach § 24 Abs. 4 HVertrG 1993 für höchstens ein Jahr) entgehende Provisionen des Handelsvertreters dar (VwGH 4.6.2003, 97/13/0195); siehe auch Rz 5663. Holzbezugsrecht 6849 Siehe Rz 4140 ff und 5001 ff. Kapitaleinkünfte 6850 Werden Kapitaleinkünfte im Ausland beschlagnahmt und nach 17 Jahren frei gegeben, stellen diese Einkünfte Entschädigungen iSd § 32 Z 1 lit. a EStG 1988 dar (VwGH 26.4.1963, 0385/62). Kartellabsprachen 6851 Zahlungen in Zusammenhang mit solchen stellen keine Entschädigungen iSd § 32 Z 1 lit. a EStG 1988 dar. Know-how 6852 Wenn keine konkrete Möglichkeit zu einer anderweitigen Verwertung durch den Steuerpflichtigen selbst besteht, stellt das für die Überlassung von Know-how gezahlte Entgelt keine Entschädigung gemäß § 32 Z 1 lit. b EStG 1988 dar (VwGH 17.6.1955, 2021/53); eine Zuordnung zu § 32 Z 1 lit. a EStG 1988 ist ebenfalls nicht gegeben (vgl. VwGH 11.5.1962, 0051/60). Kundenstock 6853 Siehe unter "Wirtschaftsgut" (Rz 6886). Kündigungsgrund 6854 Siehe unter "Mietverhältnis" (Rz 6857).