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Einkommensteuerrichtlinien 2000 (EStR 2000)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 11.12.2009 · Quelle: Findok

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Historische Fassung vom 11.12.2009. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

Patentverletzungen 6860 Zahlungen für diese können unter § 32 Z 1 lit. a EStG 1988 subsumiert werden, sofern sie als Ersatz für entgangene Lizenzgebühren geleistet werden. Hingegen fallen "Lizenzgebühren", die ein Dienstnehmer vom Dienstgeber dafür erhält, dass er dem Dienstgeber die Idee für ein neuartiges Verkaufsverfahren überlässt, die er selbst noch nicht verwertet hat, weder unter § 32 Z 1 lit. a noch unter lit. b EStG 1988 (VwGH 11.5.1962, 0051/60). Pensionsansprüche 6861 Siehe unter "Abfindungen" (Rz 6822). Pensionszahlungen 6862 Pensionszahlungen stellen keine Entschädigungen gemäß § 32 Z 1 lit. b EStG 1988 dar (VwGH 1.12.1961, 0712/60). Pflichtteilsberechtigte 6863 Pflichtteilsberechtigten steht, sofern sie nicht den Betrieb (Anteil am Betrieb) übernehmen, kein unmittelbarer Anteil am steuerlichen Gewinn eines zur Verlassenschaft gehörenden Betriebes zu, sodass ihnen Einkünfte aus diesem Betrieb nicht zugerechnet werden können. Dass bei der Berechnung des Anspruches des Pflichtteilsberechtigten die bis zur Einantwortung erzielten Einkünfte aus einem zur Verlassenschaft gehörenden Betrieb miteinbezogen werden, führt nicht dazu, dass der darauf entfallende Teil des Pflichtteilsanspruches als Entschädigung gemäß § 32 Z 1 lit. b EStG 1988 betrachtet werden kann (VwGH 8.2.1977, 0122/77). Rente 6864 Eine so genannte abstrakte Rente (§ 1325 ABGB), bei der auf einen abstrakten, in der festgestellten Erwerbsminderung liegenden künftigen Verdienstentgang abgestellt wird, ist unter § 32 Z 1 lit. a EStG 1988 zu subsumieren; das Abstellen auf einen konkreten Verdienstentgang ist nicht erforderlich (VwGH 29.4.1966, 0307/66). Zur Rente siehe auch unter "Rentenabfindung" Rz 6865, "Schmerzengeld" Rz 6867 und "Unterhalt" Rz 6875. Rentenabfindung 6865 Sofern Rentenabfindungen nicht gemäß § 29 Z 1 EStG 1988 steuerpflichtig sind, sind sie unter § 32 Z 1 EStG 1988 zu subsumieren (zB Verdienstentgangsrenten eines (nicht)selbständigen Steuerpflichtigen). Rodungsprämien 6866 Siehe Rz 4140 ff und 5001 ff.