Radio 1622 Siehe Rz 4741, Stichwort "Radio". Rechtsberatungskosten 1623 Kosten eines Rechtsanwalts sind Betriebsausgaben, soweit ein Zusammenhang mit dem Betriebsgeschehen nachgewiesen wird (zB Beratung im Bereich Arbeits-, Versicherungs-, Vertragsrecht, Einbringung betrieblicher Forderungen). Kosten für die Vertragserrichtung und Beratung, die der Anschaffung von Wirtschaftsgütern dienen, sind entsprechend der Nutzungsdauer abzuschreiben. Reisekosten 1624 Siehe Rz 1378 ff sowie Stichwort "Studienreisen" (Rz 1651). Rentenzahlungen 1625 Siehe Rz 7001 ff. Repräsentationsaufwendungen 1626 Siehe Rz 4808 ff. Rückdeckungsversicherung 1627 Zu Rückdeckungsversicherungen für Abfertigungen siehe Rz 3368 f. Rückzahlungen 1628 Die freiwillige Rückzahlung von Einnahmen zur Vermeidung der Steuerprogression ist keine Betriebsausgabe (VwGH 2.12.1955, 0257/53). Betriebsausgaben sind aber die Rückzahlung eines Kaufpreises für eine Warenlieferung (VwGH 26.1.1962, 0549/60) und die Herausgabe von Vorjahresgewinnen aus Anlass eines Urteiles auf Herausgabe des Betriebes im Erbschaftsprozess (VwGH 22.9.1982, 81/13/0028).
