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Arbeitsrichtlinie Zollwert (ZK-0280)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 21.07.2014 · Quelle: Findok

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2.6. Abzüge In der Regelung des Artikels 33 ZK sind alle Kosten, die nicht in den Zollwert einzubeziehen sind, in einem "Abzugsartikel" zusammengefasst. Die Abzugsmöglichkeit für Zinsen besteht auch, wenn der Zollwert nach einer anderen als der Transaktionswertmethode ermittelt wird. Über den Inhalt von Artikel 33 ZK hinausgehende weitere Abzugsposten vom Zollwert sind Kosten für Lagerung und Erhaltung der Waren im Zolllager (Artikel 112 ZK) bzw. in einer Freizone oder einem Freilager (Artikel 178 ZK).