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Arbeitsrichtlinie Zollwert (ZK-0280)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 21.07.2014 · Quelle: Findok

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7.3. Anhang III 7.3.1. Einfuhr von Datenträgern mit Software Bei der Einfuhr von Datenträgern mit Software (Buchstabe e) und bei der Einfuhr von Filmen und Dias, die mit dem Recht auf Vervielfältigung erworben worden sind (Buchstabe a) reicht es für die getrennte Ausweisung aus, wenn die Kosten oder der Wert des Datenträgers oder der Filme und Dias selbst mit einem angemessenen Betrag angemeldet werden. Als Anhaltspunkt dafür, ob der angemeldete Betrag als angemessen angesehen werden kann, können folgende Wertansätze angewendet werden. a) MagnetbänderBandlänge 730 m Euro 8,44 Bandlänge 365 m Euro 6,90 Bandlänge 182 m Euro 4,60 Bandlänge 90 m Euro 5,40 b) DiskettenGröße 3,5" Euro 0,51 Größe 5,25" Euro 0,51 Größe 8" Euro 1,74 c) CD/CD-ROM Euro 2,56 d) Data-Kassetten (data cartridge) Bandbreite/-länge4 mm/60 m Euro 4,35 4 mm/90 m Euro 5,11 4 mm/120 m Euro 12,78 8 mm/112 m Euro 4,60 8 mm/160 m Euro 2,78 e) optical discGröße 3,5" Euro 33,23 Größe 5,25" Euro 76,69 f) Dias Euro 25,56 g) Filme Euro 51,13 pro m.