1.1.6. Lose Rinde Als lose Rinde (KN-Codes 1404 10 und 1404 90) ist Rinde zu verstehen, die keiner weiteren Verarbeitung außer dem Ablösen (Zerkleinern) von den Holzteilen zugeführt wurde und unverpackt (geschüttet) transportiert wird. Erzeugnisse aus Rinde, wie z. B. Rindenkompost, Rindenmulch oder in Säcken abgepackte Rinde, gelten nicht als lose Rinde und fallen daher nicht unter die Beschränkungen des Pflanzenschutzgesetzes.
